Nach dem GDPdU und dem § 146 Abs. 5 AO (Abgabenordnung) werden Unternehmen von der Regierung zu verpflichtet, digital erstellte Unterlagen auf maschinell verwertbaren Datenträgern revisionssicher zu archivieren. Herkömmliche Methoden wie z. B. ein Datensicherung erfüllen diese Anforderungen nicht.
* Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Mit CNP Mail Archive können E-Maildaten stets ordnungsgemäß, nach Vorschrift, archiviert werden. Dies gilt auch für interne E-Mails. Eine Umgehung der Archivierung durch Anwender ist somit ausgeschlossen. Die Daten werden nach AES-Standard gegen Zugriffe durch Verschlüsselung vor Dritten geschützt.
Was passieren kann, wenn nicht richtig archiviert wird: